- RDi
- 2022
- Heft 9 (Seite 373-416)
- Rechtsprechung
- E-Justice/E-Government
- Müller: Weil einfach einfach einfach ist – Ein vom konkret adressierten Gericht verarbeitbares elektronisches (PDF-)Dokument ist formwirksam
- Cosack: Dokumente mit Umlauten sind bei der Übersendung per beA zulässig
- Cosack: Bei Fristsache muss der Rechtsanwalt selbst das Dokument vor dem Signieren prüfen
- E-Justice/E-Government
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 373-416)
- 2022