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Strafrechtsentschädigung, Kommentar zum StrEG

Meyer Strafrechtsentschädigung, Kommentar zum StrEG Luchterhand, 6. Auflage 2005, 398 Seiten, 69,00 ? Wer als Verteidiger in Strafverteidigung auftritt wird - hoffentlich möglichst oft - auch Fragen der Entschädigung bearbeiten dürfen: Im Verkehrsstrafrecht ist einer der häufigsten Fälle, dass ein Fahrverbot vollstreckt wurde, das etwa über eine Anhörungsrüge oder Verfassungsbeschwerde aufgehoben wird oder - was eher die Regel sein wird - dass ein Gericht nach einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis im rechtskräftigen Endurteil nur auf ein Fahrverbot erkennt. Wie sieht es dann mit einer Entschädigung aus? § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG bestimmt, dass eine andere Strafverfolgungsmaßnahme

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