- Straßenverkehrsrecht (SVR)
- 2022
- Heft 3 (Seite 81-120)
- Rechtsprechungsübersicht
- Rebler: Die zulässige Breite land- oder forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und Arbeitsgeräte oder: zur Bedeutung „hinkender Verordnungen“
- Krumm: Fahrverbotsrechtsprechung im ersten Halbjahr 2020
- 1. Verstoß gegen Zitiergebot
- 2. Erziehungsfunktion des Fahrverbots
- 3. Begriff der Beharrlichkeit
- 4. Beharrlichkeit: Handyverstoß als Voreintragung reicht
- 5. Beharrlichkeit: Handyverstoß als Anlasstat
- 6. Bejahte Beharrlichkeit:
- 7. Kenntnis von nicht rechtskräftig abgeschlossenem (Vortat-)Verfahren
- 8. Indizwirkung des Regelfahrverbots wegen groben Pflichtenverstoßes
- 9. Umfang der Indizwirkung: Grobe Pflichtverletzung, Erziehungswirkung, Dauer
- 10. Regel-Ausnahme-Prinzip
- 11. Indizwirkung des Trunkenheitsregelfahrverbotes
- 12. E-Scooter-TrunkenheitsOWi als Durchbrechung des Regelprinzips?
- 13. Beharrlichkeit: Definition
- 14. Notstand/Notstandsähnliche Handlung
- 15. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: 2 Jahre (Grundsatz)
- 16. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Einzelfallfrage/Beurteilungsspielraum
- 17. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Verkehrsrechtes Verhalten zwischenzeitlich
- 18. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Verzögerung durch den Betroffenen
- 19. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Rechtsmittel und gescheiterte Termine
- 20. Urteilsdarstellungen bei verneinter fahrverbotsfeindlicher Verfahrensdauer (trotz mehr als 2 Jahren)
- 21. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Justizverschulden
- 22. Fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer: Anknüpfungspunkte für Zeitbestimmung
- 23. Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Bußgeldverfahren
- 24. Vollstreckung eines anderen Fahrverbots zwischen Tat und Urteil: Kein Fahrverbot erforderlich?
- 25. Schonfrist („4-Monats-Frist“): Funktion innerhalb des Regelfahrverbotes
- 26. Härten
- 27. Hinzunehmende Belastungen
- 28. Berufsrechtsprechung:
- 29. Obliegenheit des Betroffenen, Härten vorzutragen
- 30. Tatrichterlicher Ermessensspielraum
- 31. Urteilsgründe: Absehen vom Fahrverbot/Anmietung einer Unterkunft
- 32. Schonfristversagung auch bei Fahrverbotsanordnung in anderem Verfahren zwischen Tat und Ahndung
- 33. Verschlechterungsverbot: Gilt nicht für unterlassene Schonfrist
- 34. Rechtsmittelbeschränkung
- 35. Eigene Sachentscheidung
- 36. Eigene Sachentscheidung: fahrverbotsfeindliche Verfahrendsdauer
- 37. Keine eigene Sachentscheidung, wenn Härten zu prüfen sind
- 38. Kosten
- 39. Landesverfassungsgerichte und einstweilige Anordnung gegen Fahrverbot: Rheinland-Pfalz
- 40. Landesverfassungsgerichte und einstweilige Anordnung gegen Fahrverbot: Thüringen
- Rechtsprechungsübersicht
- Heft 3 (Seite 81-120)
- 2022