BGH: Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Anfechtung eines Verwaltungsakts, der ohne die gebotene Anhörung ergangen ist
WM 2000 Heft 28, 1411
BGH: Zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Anfechtung eines Verwaltungsakts, der ohne die gebotene Anhörung ergangen ist
Urteil vom 13.04.2000 - III ZR 165/99