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WM 2000 Heft 6, 324
BGH: Fortführung des Rechtsstreits im Falle des Konkurses des Anfechtungsgläubigers auch dann durch den Konkursverwalter, wenn die Klage neben Gläubigeranfechtung auch auf andere Rechtsgrundlagen (z.B. auf Delikt) gestützt war; zum erforderlichen Kausalzusammenhang bei der Absichtsanfechtung; zu den Voraussetzungen einer treuwidrigen Geltendmachung des Anfechtungsrechts
Urteil vom 09.12.1999 - IX ZR 102/97