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WM 2006 Heft 9, 438
BGH: Unwirksame Kapitalaufbringung durch mit einer Treuhandabrede verbundenes Hin- und Herzahlen; Tilgung der offen gebliebenen Einlageschuld durch Auskehrung des „treuhänderisch“ gewährten Betrags an die Gesellschaft; keine Haftung der Gründer einer Vorrats-GmbH für die Entnahme des eingezahlten Stammkapitals durch die Erwerber der Geschäftsanteile
Urteil vom 09.01.2006 - II ZR 72/05