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WM 2009 Heft 1, 40
BGH: Schon das Entziehen und Vorenthalten erheblicher Vermögenswerte unter Einrichtung von verdeckten Kassen durch leitende Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens ist als Untreue strafbar; zur Auslegung des § 299 Abs. 2 StGB; zum Amtsträgerbegriff nach Art. 2 § 1 Nr. 2 IntBestG
Urteil vom 29.08.2008 - 2 StR 587/07