- WM
- 2011
- Heft 29 (Seite 1349-1392)
- Rechtsprechung
- Sonstiges
- Zur namentlichen Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift
- Zur Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem bereits bestellten oder erwarteten Prozessbevollmächtigten des Gegners
- Zur Befugnis des Gerichts, bei einer Zustellung im Ausland anzuordnen, dass bei fehlender Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen ist
- Abstehen vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Klageänderung vorliegen
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 29 (Seite 1349-1392)
- 2011