WM 2011 Heft 48, 2274
BFH: Zu der Gewerblichkeit eines (englischen, gewerblich geprägten) Private Equity Fonds, der Freistellung von der Besteuerung nach DBA-Großbritannien 1964/1970 für Betriebsstätteneinkünfte - dem negativen Qualifikationskonflikt als Voraussetzung für die Anwendung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007, dem Ankauf und dem Verkauf von Wertpapieren als gewerbliche Tätigkeit und der Abgrenzung zur Vermögensverwaltung, dem Geschäftsmodell von Private Equity Fonds sowie zur Frage der Treaty Override
Urteil vom 24.08.2011 - I R 46/10