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WM 2011 Heft 48, 2287
OLG München: Zum Umfang der Prüfung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Aktionäre im Freigabeverfahren betreffend Squeeze out, zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG durch die Hauptaktionärin und zur Anfechtbarkeit eines Sqeeze out-Beschlusses wegen des Angebots höherer Barabfindung je Stückaktie als durch Unternehmenswertgutachten ermittelt im Übertragungsverlangen der Hauptaktionärin
Beschluss vom 06.07.2011 - 7 AktG 1/11