- WM
- 2012
- Heft 42 (Seite 1985-2032)
- Rechtsprechung
- Sonstiges
- Keine Aussetzung der Verhandlung eines Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gegen die Notifizierungs- und Wartepflicht gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung der Europäischen Kommission oder
- Zur Frage, ob der Streikaufruf einer Gewerkschaft außergewöhnliche Umstände i.S. des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung begründet und das Luftverkehrsunternehmen daher von Ausgleichszahlungen für die Annullierung von Flügen befreit ist
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