- WM
- 2012
- Heft 10 (Seite 429-476)
- Rechtsprechung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Zu den Prüfungspflichten der Spielbank vor Aufhebung einer auf Antrag des Spielers erteilten Spielsperre durch die Spielbank
- Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede, die bezweckt, Vermögen des Treugebers (hier: ein Sparguthaben) vor dem Sozialleistungsträger zu verheimlichen, wenn das Vermögen auf die Bewilligung oder die laufende Gewährung der in Rede stehenden Soz
- Zur fehlenden Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, wenn es für den Dritten nicht nachteilig ist
- Zur Berücksichtigung verschiedener Umstände bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers); hier: Stamm- oder Mehrfachkundengeschäft; Neuwagengeschäft; Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB
- Zu den Auswirkungen auf den Handelsvertreterausgleich, wenn eine neu gegründete Gesellschaft sowohl die Kunden als auch den Handelsvertreter eines insolvent gewordenen Unternehmens übernimmt
- Keine europarechtskonforme Auslegung des § 89b Abs. 1 HGB a.F. für den Ausgleichsanspruch eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters; zur richterlichen Schätzung eines Mindestausgleichsbetrags mit Hilfe der „Grundsätze“ der Versicherungswirtschaft
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
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- Heft 10 (Seite 429-476)
- 2012