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WM 2012 Heft 12, 573
BGH: Erstreckung der bußgeldrechtlichen Haftung auf den Gesamtrechtsnachfolger der Person, für die der Täter gehandelt hat, nur möglich, wenn zwischen der früheren und der neuen Vermögensverbindung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise nahezu Identität besteht
Beschluss vom 10.08.2011 - KRB 55/10