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WM 2012 Heft 21, 990
BGH: Zur Haftung des Geschäftsführers, der unter Verstoß gegen seine Kompetenz namens der GmbH eine Garantieerklärung abgegeben hat; zur Pflicht des Gerichts, zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen, das zum früheren Vortrag der Partei in Widerspruch steht, Beweis zu erheben
Urteil vom 13.03.2012 - II ZR 50/09