- WM
- 2014
- Heft 22 (Seite 1017-1060)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur richtlinienkonformen Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19.12.2013 (C-209/12); keine Anwendung der Vorschrift im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung und der Zusa
- BGH: Zum Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung der Bank, wenn dieser das Anlagegeschäft trotz Weigerung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung mitzuteilen, getät
- OLG Karlsruhe: Zur Beweiswürdigung durch das Gericht, wenn die beweispflichtige Partei für eine streitige innere Tatsache (hier: vermutete Kenntnis von einer arglistigen Täuschung von Anlegern) Zeugenbeweis antritt
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- Heft 22 (Seite 1017-1060)
- 2014