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WM 2014 Heft 40, 1930
BGH: Zur Schadensersatzpflicht des mit der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) beauftragten Architekten, wenn dieser aufgrund eines Beratungsfehlers ein anderes Gebäude als das ursprünglich gewollte plant; zur Kausalität zwischen einem Überwachungsfehler des Architekten, der zu einem Mangel des Bauwerks geführt hat, und dem Schaden, der dem Besteller in Gestalt der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen entsteht
Urteil vom 10.07.2014 - VII ZR 55/13