- WM
- 2014
- Heft 50 (Seite 2337-2392)
- Rechtsprechung
- Sonstiges
- BGH: Zur Pflicht des Prozessbevollmächtigten, sich rechtzeitig über das wirkliche Ende der Begründungsfrist Gewissheit zu verschaffen, wenn auf einen Fristverlängerungsantrag keine gerichtliche Mitteilung eingeht
- BGH: Zum Zweck der allabendlichen Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht; zur Anforderung an eine elektronische Ka
- BGH: Zur Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat
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- 2014