- WM
- 2015
- Heft 5 (Seite 209-260)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- BGH: Zur Unbedenklichkeit eines Schreibens von Rechtsanwälten an von ihnen nicht anwaltlich vertretene Gesellschafter einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Hinblick auf die Anforderungen des § 43b BRAO
- BGH: Zur Intransparenz einer Klausel in Ratenschutz-Versicherung; zur Frage der Umgehung des § 168 Abs. 1 VVG durch Vereinbarung einer durch die kreditgebende Bank darlehensfinanzierten Einmalprämie in einer Ratenschutz-Versicherung
- BGH: Zur einschränkenden richtlinienkonformen Auslegung der in § 8 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 VVG a.F. getroffenen Regelung, nach welcher auch bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherungsnehmers über sein jeweiliges Lösungsrecht dieses einen
- BGH: Zur sekundären Darlegungslast des Zessionars über die Umstände des Erwerbs einer Grundschuld, wenn der auf konkrete Tatsachen gestützte Verdacht besteht, er habe bei ihrem Erwerb gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft habe oder s
- OLG Dresden: Zur Frage der deutschen internationalen Zuständigkeit für Klagen einer Bank, an die der in Deutschland wohnende Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den in einem anderen Vertragsstaat ansässigen Versicherer abgetreten hat, sowie zu den R
- OLG Schleswig: Keine Haftung einer Online-Bank für unvollständige Angaben im sog. „informer“
- LG Stuttgart: Zur Auswirkung der „Frosta“-Entscheidung des BGH (Beschluss vom 8. Oktober 2013 - II ZB 26/12), die die Macrotron-Entscheidung des BGH (WM 2003, 533) aufgibt, auf laufende Spruchverfahren zu Delisting-Fällen
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