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WM 2016 Heft 4, 187
BGH: Zur Pflicht des Notars, seine Mitwirkung bereits bei Handlungen zu versagen, bei denen erkennbar der Verdacht besteht, dass unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden (hier: „Firmenbestattung“)
Beschluss vom 23.11.2015 - NotSt(Brfg) 4/15