WM 2016 Heft 43, 2080
BGH: Zur Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers für die Insolvenzverwaltung in die Vorauswahlliste eines Insolvenzrichters, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben; zur Offenlegungspflicht eines Bewerbers, dass er nicht unerhebliche Beteiligungen an einer Bank hält, dort in die Führungsebene eingebunden ist oder sie in bedeutendem Umfang regelmäßig berät, wenn diese Bank in vielen Insolvenzverfahren an diesem Insolvenzgericht als Insolvenzgläubigerin auftritt
Beschluss vom 13.10.2016 - IX AR (VZ) 7/15