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WM 2016 Heft 49, 2357
B G H: Keine deutsche Gerichtsbarkeit für ein Zwangsversteigerungsverfahren, wenn das inländische, mit einer Zwangssicherungshypothek belastete Grundstück eines ausländischen Staates danach eine hoheitliche Zweckbestimmung erhält
Beschluss vom 22.09.2016 - V ZB 125/15