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WM 2016 Heft 12, 574
BGH: Verstoß eines polnischen Urteils gegen den deutschen verfahrensrechtlichen ordre public international, wenn das polnische Gericht die für die in Deutschland wohnende beklagte Partei bestimmten Schriftstücke in der Gerichtsakte belassen und als zugestellt behandelt hat, sowie dann, wenn das Urteil nicht erkennen lässt, welchen Streitgegenstand es betrifft
Beschluss vom 10.09.2015 - IX ZB 39/13