- WM
- 2016
- Heft 20 (Seite 905-956)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- BGH: Keine Unwirksamkeit von § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B nach §§ 103, 119 InsO oder § 307 Abs. 1, 2 BGB; keine Abweichung einer Vertragserfüllungsbürgschaft von 10 % der Auftragssumme vom gesetzlichen Leitbild des § 632a Abs. 3 S
- OVG Hamburg: Keine Befugnis des Treuhänders als Partei kraft Amtes zur Ausübung von Rechten des Gemeinschuldners auf Zugang zu Informationen, die nicht mit der Vermögensverwaltung in Zusammenhang stehen sowie zu den Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe
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