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ZfBR 2000, 185
BayOLG: a) Zur Frage der Gefährdung der Standsicherheit eines Nachbargebäudes durch eine auf Baumaßnahmen zurückgehende Veränderung des Grundwasserspiegels.b) Zur Pflicht des Gerichts, einen Sachverständigen auf Antrag ergänzend zu seinem Gutachten zu hören
Urteil vom 15.11.1999 - 1 Z RR 187/98