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Zitiert in:
- ZVI
- 2002
- Heft 7-8 (Seite 225-304)
- Rechtsprechung
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- BGH: Masseverbindlichkeit aus vorläufiger Verwaltung mit Zustimmungsvorbehalt bei Ermächtigung des Insolvenzgerichts und besonderem Verfügungsverbot
- BGH: Keine Abwehr der Vollstreckung aus sittenwidriger Bürgschaft bei Titelerwirkung vor dem 19. 10. 1993 mit Klage aus § 826 BGB oder Vollstreckungsabwehrklage auf Grund des BVG-Beschlusses vom 19. 10. 1993
- BGH: Fachgebietsbezeichnung Insolvenzrecht für Vollrechtsbeistände alten Rechts
- BGH: Keine Übertragung der zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Sicherungsgrundschuld
- BGH: Monatszeitraum für die nach Verzögerung noch fristgerechte Zustellung im Mahnverfahren („demnächst“)
- BFH: Keine Mittäterschaft oder Teilnahme an Steuerhinterziehung durch Ehegatten bei Unterzeichnung der unrichtige oder unvollständige Angaben des anderen Ehegatten enthaltenden gemeinsamen Einkommensteuererklärung
- OLG Hamm: Eingang des Guthabens auf Konto als maßgeblicher Zeitpunkt für Anfechtbarkeit bei Kontopfändung einschließlich künftig entstehender Aktivsalden
- LG Münster: Einwendungsausschluss nach Ablauf der Notfrist des § 307 Abs. 1 InsO
- LG Karlsruhe: Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze auf den doppelten Sozialhilfesatz bei Erwerbstätigkeit angemessen
- LG Münster: Uneingeschränkte Prüfungspflicht des Vollstreckungsgerichts bei Anträgen auf Herabsetzung des Pfändungsschutzes
- LG Koblenz: Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Vielzahl von Gläubigern, Wechsel ins Regelinsolvenzverfahren und Antrag auf Untersagung der Verwertung einer Lebensversicherung
- LG Essen: Ermittlung des pfändbaren Einkommens eines verheirateten Schuldners ohne Berücksichtigung der Unterhaltspflicht bei Getrenntleben ohne Unterhaltszahlung
- AG Essen: Keine Forderung aus Arbeitsverhältnis bei Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für Schwerbehinderte
- AG Marburg/Lahn: Keine Verfahrenskostenstundung bei gesetzlicher Versagung der Restschuldbefreiung nach § 302 InsO für sämtliche teilnehmenden Forderungen
- Eröffneten Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung
- Kosten und Vergütung
- Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren
- Rechtsprechung
- Heft 7-8 (Seite 225-304)
- 2002