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FeV 1998
- FeV 1998
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (§§ 1 - 3)
- II. Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 - 48b)
- 1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6)
- 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 7 - 20)
- 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 21 - 25b)
- 4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen (§§ 26 - 27)
- 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 - 31)
- 6. Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 32 - 39)
- 7. Punktsystem (§§ 40 - 45)
- 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen (§§ 46 - 47)
- 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48)
- 10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (§§ 48a - 48b)
- III. Register (§§ 49 - 64)
- IV. Anerkennung und Akkreditierung für bestimmte Aufgaben (§§ 65 - 72)
- V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 73 - 78)
- Anlage 1 Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch den Fahrlehrer
- Anlage 2 Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas
- Anlage 3 Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
- Anlage 4 Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Anlage 5 Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Anlage 6 Anforderungen an das Sehvermögen
- Anlage 7 Fahrerlaubnisprüfung
- Anlage 8 Allgemeiner Führerschein, Dienstführerscheine, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Anlage 8a Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“
- Anlage 8b Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
- Anlage 8c Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
- Anlage 9 Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
- Anlage 10 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
- Anlage 11 Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Anlage 12 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)
- Anlage 13 Punktbewertung nach dem Punktsystem
- Anlage 14 Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Anlage 15 Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
Siehe auch ...
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