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Art. 19  Öffentlicher Dienst (Art. 19 MA; Art. 18 DE-VG)

EL 157 April 2022 (1) a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Brandis, 158. EL August 2022, DBA Estland Art. 19

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