Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 10  Dividenden (Art. 10 MA; Art. 10 DE-VG)

April 2022 EL 157 (1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden. (2) Diese Dividenden können jedoch auch


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Siegers, 158. EL August 2022, DBA Estland Art. 10

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen