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- Bay/Hastenrath, Compliance-Management-Systeme, 3. A. 2022
- Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, 3. A. 2020
- mehr...
- Beisel/Andreas, Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, 4. A. 2024
- Boetius/Rogler/Schäfer, Private Krankenversicherung, 1. A. 2020
- Bürkle, Compliance in Versicherungsunternehmen, 3. A. 2020
- Bussche v.d./Voigt, Konzerndatenschutz, 2. A. 2019
- Ebers/Heinze/Krügel/Steinrötter, Künstliche Intelligenz und Robotik, 1. A. 2020
- Florstedt, Related Party Transactions, 1. A. 2021
- Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 6. A. 2025
- Hauschild/Kallrath/Wachter, Notarhandbuch Gesellschafts- und Unternehmensrecht, 3. A. 2022
- Heyd/Kautenburger-Behr/Wind, Bilanzierung und Besteuerung in Krise und Insolvenz, 1. A. 2019
- Jakob/Orth/Stopper, Praxishandbuch Vereins- und Verbandsrecht, 1. A. 2021
- Kinzl, Gesellschaftervereinbarungen, 1. A. 2021
- Kroiß, Rechtsprobleme durch COVID-19, 2. A. 2021
- Ludwigs, EU-Wirtschaftsrecht, 63. EL Mai 2025
- Markworth, David , Rechtswissenschaft und Rechnungslegung, 1 2025
- Maschmann/Fritz, Matrixorganisationen, 2. A. 2024
- Meyer, Handbuch Immobilienwirtschaftsrecht, 1. A. 2022
- Meyer-Sparenberg/Jäckle, Beck'sches M&A-Handbuch, 2. A. 2022
- Muscheler, Stiftungsrecht - Gesammelte Beiträge II, 1. A. 2019
- Nazari-Khanachayi, Die Haftung im Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht, 1. A. 2021
- Piltz, MAH Internationales Wirtschaftsrecht, 1. A. 2017
- Römermann, Leitfaden Covid-19-Pandemie, 1. A. 2020
- Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 4. A. 2020
- Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 3. A. 2022
- Steinwachs/Vallender/Cranshaw, Gläubigerausschuss und Gläubigerbeirat in Restrukturierung und Insolvenz des Firmenkunden, 3. A. 2021
- Taeger/Pohle, Computerrechts-Handbuch, 40. EL März 2025
- Vögele/Borstell/van der Ham, Verrechnungspreise, 6. A. 2024
- Volk/Beukelmann, Münchener Anwaltshandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 3. A. 2020
- Wegen/Spahlinger/Barth, Gesellschaftsrecht des Auslands, 10. EL April 2025
- Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt, Arbeitsrecht, 6. A. 2021
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
- Einleitung
- Anforderungen
- Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 2 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 3 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 290 bis 315 HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 4 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die ggf. unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315e HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB
- 5 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) einer Personenhandelsgesellschaft, die kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist
- 6 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft
- 7 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB und nicht kapitalmarktnotiert („non-listed“) i.S.d. ISA ist
- 8 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB, aber kapitalmarktnotiert („listed“) i.S.d. ISA ist
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F.)
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IDW PS
Siehe auch ...
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