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107
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- Becker/Heyder/Paudtke, WStFG, 1. A. 2021
- Bongartz, EnergieStG, 21. EL März 2025
- Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. A. 2014
- Krenzler/Herrmann/Niestedt, 25. EL April 2025
- Kreuter-Kirchhof/Schlacke, Klimaschutzrecht, 1. A. 2024
- Münchener Kommentar VVG, 3. A. 2025
- Pannen/Riedemann/Smid, StaRUG, 1. A. 2021
- Sander, Arzneimittelrecht, Kommentar, 60. Lfg. März 2024
- Spickhoff, Medizinrecht, 4. A. 2022
- Theobald/Kühling, Energierecht, 130. EL Juni 2025
- Winheller, Gemeinnützigkeitsrecht, 3. A. 2023
-
451
-
- Auer-Reinsdorff/Conrad, IT- und Datenschutzrecht, 3. A. 2019
- Beck/Depré/Ampferl, Praxis der Sanierung und Insolvenz, 4. A. 2023
- Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, 3. A. 2020
- Beck'sches Handbuch Unternehmenskauf im Mittelstand, 4. A. 2025
- mehr...
- Beisel/Andreas, Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence, 4. A. 2024
- Bieg/Borchardt/Frind, Unternehmenssanierung, 1. A. 2021
- Biesok, Sparkassenrecht, 1. A. 2021
- Binz/Sorg, Die GmbH & Co. KG, 12. A. 2018
- Bock/Zons, Anlagenbau, 2. A. 2021
- Boetius/Rogler/Schäfer, Private Krankenversicherung, 1. A. 2020
- Böttger, Wirtschaftsstrafrecht, 3. A. 2023
- Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 5. A. 2024
- Bungartz/Kahle, Compliance in der öffentlichen Wirtschaft, 1. A. 2023
- Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, 5. A. 2022
- Denkhaus/Ziegenhagen, Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz, 4. A. 2022
- Esser/Tsambikakis, 1. A. 2020
- Galli, Sportmanagement, 2. A. 2012
- Geigel, Haftpflichtprozess, 29. A. 2024
- Gloy/Loschelder/Danckwerts, Wettbewerbsrecht, 5. A. 2019
- Haase/Jachmann, Beck'sches Handbuch Immobiliensteuerrecht, 3. A. 2024
- Hausmann, Internationales Erbrecht, 131. El. Mai 2025
- Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 4. A. 2024
- von Dietze/Janssen, Kartellrecht in der anwaltlichen Praxis, 6. A. 2023
- schließen...
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25
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- Ausgleichsfonds
- Behinderte Menschen, ihre Rechte in der EU
- Beihilfen
- Beihilfen, Staatliche
- Beihilfenaufsicht
- mehr...
- De-minimis-Beihilfen
- Eisenbahnverkehr / Eisenbahnagentur, Europäische
- Kulturpolitik, Europäische
- Pandemiebekämpfung in der Europäischen Union
- Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
- Wettbewerbspolitik
- schließen...
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IDW Verlautbarungen
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IDW PS
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))
- 1 Einleitung
- 2 Anforderungen
- 3 Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen
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Anlage: Beispiele für Bestätigungsvermerke
- 1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
- 2. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 242 bis 256a und 264 bis 289f HGB aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB
- 3. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung bei einem nach §§ 290 bis 315 HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
- 4. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer gesetzlichen Abschlussprüfung, die ggf. unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach § 315e HGB aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines Unternehmens von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB
- 5. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss (ohne Lagebericht) einer Personenhandelsgesellschaft, die kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB ist
- 6. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung bei einem nach HGB aufgestellten Jahresabschluss einer Kleinstkapitalgesellschaft
- 7. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB und nicht kapitalmarktnotiert („non-listed“) i.S. der ISA ist
- 8. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk aufgrund einer freiwilligen Abschlussprüfung, die unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführt wurde, bei einem nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss (ohne Konzernlagebericht) eines Unternehmens, das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB, aber kapitalmarktnotiert („listed“) i.S. der ISA ist
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IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))
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IDW PS
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