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- Beck'sches Notar-Handbuch, 8. A. 2024
- Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. A. 2024
- Diehn, 10. A. 2025
- Dorth, Das Verhältnis von Erbschein und Europäischem Nachlasszeugnis, 1. A. 2019
- mehr...
- Hügel, Wohnungseigentum, 5. A. 2021
- Münch, 4. A. 2023
- Münch. Hdb. d. Gesellschaftsrechts, Band 5, 5. A. 2021
- Reul/Heckschen/Wienberg, Insolvenzrecht Gestaltungspraxis, 3. A. 2022
- Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 3. A. 2022
- schließen...
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Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
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III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
- 1. Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten als notwendige Auslagen
- 2. Abtretung an den tätig gewordenen Rechtsanwalt
- 3. Abtretungsurkunde bzw. Abtretungsanzeige bei den Akten im Zeitpunkt der Aufrechnung (S. 2)
- 4. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts
- 5. Nachweis der Unwirksamkeit der Aufrechnung
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III. Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Aufrechnung der Staatskasse
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§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren (§ 42 - § 43)
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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
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Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat
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