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Zitiert in:
- GWR
- 2009
- Heft 4 (Seite 75-102)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Knappke: Der Bürge haftet dem Gläubiger nicht für Kosten der Rechtsverfolgung, wenn diese durch einen Anfechtungsprozess entstanden sind
- Bödeker: Treuhandkommanditistin muss Anleger über Abweichungen innerhalb des Weichkostenbudgets aufklären
- Baumann: Kein Widerruf einer im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag geschlossenen Restschuldversicherung mangels Verbundenheit
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 75-102)
- 2009