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§ 4 Unionsrecht und nationales Recht

September 2024 EL 61 Monika Polzin Älteres Schrifttum (Auszüge): Bauer/Arnold, Auf „Junk“ folgt „Mangold“ – Europarecht verdrängt deutsches Arbeitsrecht, NJW 2006, 6; Beljin, Die Zusammenhänge zwischen dem Vorrang, den Instituten der innerstaatlichen Beachtlichkeit und der Durchführung des Gemeinschaftsrechts, EuR 2002, 351; Dänzer-Vanotti, Der Europäische Gerichtshof zwischen Rechtsprechung und Rechtsetzung, in Festschrift Everling, Bd. I, 1995, 205; Ehlermann, Zur Diskussion um einen „Solange III“-Beschluss: Rechtspolitische Perspektiven aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts, EuR 1991, Beiheft 1, 27; Everling, Zum Vorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht, DVBl 1985, 1201; ders., Brauchen wir „Solange III“?, EuR 1990, 196; Friauf/Scholz, Europarecht und Grundgesetz, 1990; Frowein, Europäisches Gemeinschaftsrecht und Bundesverfassungsgericht, in Festgabe für das Bundesverfassungsgericht, Bd. II, 1976, 187; ders., Das Maastricht-Urteil und die Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit, ZaöRV 54 (1994), 1; Fuchs, Art. 23 GG in der Bewährung,

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