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Zitiert in:
- WM
- 2012
- Heft 21 (Seite 965-1012)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Zur Haftung des Geschäftsführers, der unter Verstoß gegen seine Kompetenz namens der GmbH eine Garantieerklärung abgegeben hat; zur Pflicht des Gerichts, zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen, das zum früheren Vortrag der Partei in Widerspruch steh
- Keine Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach Deutschland unter identitätswahrendem Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- Bürgerliches Recht und Handelsrecht
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 21 (Seite 965-1012)
- 2012