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Zitiert in:
- WM
- 2016
- Heft 6 (Seite 241-288)
- Rechtsprechung
- Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
- E u G H: U. a. zur Vereinbarkeit einer Regelung eines Mitgliedstaates, die die Verpflichtung des Geschäftsführers einer Gesellschaft vorsieht, dieser die nach Eintritt ihrer Zahlungsunfähigkeit geleisteten Zahlungen zu ersetzen, mit europäischem Recht
- BGH: Keine Masseschmälerung durch Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen, erst nach Insolvenzreife werthaltig gewordenen Forderung auf ein debitorisches Konto der GmbH, wenn die als Gegenleistung an den Forderungsschuldner gelieferte Ware im Sicheru
- BGH: Zum Umfang der Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger gegen die Gesellschafter geltend zu machen; zu den Rechtswirkungen eines Vergleichs des Insolvenzverwalters mit den Gesellschaftern über die Höhe von
- BGH: Keine Anfechtbarkeit einer in der kritischen Zeit geschlossenen Kongruenzvereinbarung, die einen Baraustausch ermöglichen soll, wenn noch kein Leistungserfolg herbeigeführt war
- Sonstiges
- Rechtsprechung
- Heft 6 (Seite 241-288)
- 2016