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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Verwaltungsdienst 1.2 APOVD 1.2) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 5. Juni 2016 (GV. NRW. S. 298) SGV. NRW.

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