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Landmann/Rohmer, Umweltrecht
Band I
Band II
Band III
Teil II: Sonstiges Umweltrecht (Bundesrecht)
8. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)*
Erster Teil:Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer (§§ 1a-22)
§ 1a  Grundsatz
§ 1 b  Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 2  Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis
§ 3  Benutzungen
§ 4  Benutzungsbedingungen und Auflagen
§ 5  Vorbehalt
§ 6  Versagung
§ 6 a  Supra- und internationale Anforderungen
§ 7  Erlaubnis
§ 7 a  Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
§ 8  Bewilligung
§ 9  Bewilligungsverfahren
§ 9 a  Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 10  Nachträgliche Entscheidungen
§ 11  Ausschluß von Ansprüchen
§ 12  Widerruf der Bewilligung
§ 13  Benutzung durch Verbände
§ 14  Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
Vorbemerkung zu den §§ 15 bis 17
§ 15  Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 16  Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 17  Andere alte Benutzungen
A. Allgemeines
B. Fortsetzung anderer alter Benutzungen während der Übergangszeit (Abs. 1)
C. Anspruch auf Bewilligung (Abs. 2)
D. Entschädigungsanspruch (Abs. 3)
E. Rechtsschutzmöglichkeiten
§ 17 a  Erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen
§ 18  Ausgleich von Rechten und Befugnissen
§ 18 a  Abwasserbeseitigung
§ 18 b  Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
§ 18 c  Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen
§ 19  Wasserschutzgebiete
Vorbemerkung zu den §§ 19 a bis 19 f
§ 19 a  Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
§ 19 b  Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung
§ 19 c  Widerruf der Genehmigung
§ 19 d  Rechtsverordnungen
§ 19 e  Bestehende Anlagen
§ 19 f  Zusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen
Vorbemerkung zu den §§ 19 g bis 19 l WHG
§ 19 g  Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 19 h  Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 19 i  Pflichten des Betreibers
§ 19 k  Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren
§ 19 l  Fachbetriebe
§ 20  Entschädigung
§ 21  Überwachung
Vorbemerkung zu den §§ 21 a bis 21 h
§ 21 a  Bestellung von Betriebsbeauftragten für den Gewässerschutz
§ 21 b  Aufgaben
§ 21 c  Pflichten des Benutzers
§ 21 d  Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers
§ 21 e  Vortragsrecht
§ 21 f  Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 21 g  Sonderregelung
§ 21 h  Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte
§ 22  Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers
Band IV

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WHG § 17  Andere alte Benutzungen Autor: Pape Landmann/Rohmer,Umweltrecht,54. Ergänzungslieferung 2008 Rn 1-51


Zitiervorschlag:
Landmann/Rohmer UmweltR/Pape, 54. Aufl. 2008, WHG 17

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