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Landmann/Rohmer, Umweltrecht

Landmann/Rohmer, Umweltrecht
Band I
Band II
Band III
Teil II: Sonstiges Umweltrecht (Bundesrecht)
8. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Erster Teil: Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer (§§ 1a-22)
§ 1a Grundsatz
§ 1 b Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 2 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis
§ 3 Benutzungen
§ 4 Benutzungsbedingungen und Auflagen
§ 5 Vorbehalt
§ 6 Versagung
§ 6 a Supra- und internationale Anforderungen
§ 7 Erlaubnis
§ 7 a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
§ 8 Bewilligung
§ 9 Bewilligungsverfahren
§ 9 a Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 10 Nachträgliche Entscheidungen
§ 11 Ausschluß von Ansprüchen
§ 12 Widerruf der Bewilligung
§ 13 Benutzung durch Verbände
§ 14 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
Vorbemerkung zu den §§ 15 bis 17
§ 15 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 16 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 17 Andere alte Benutzungen
A. Allgemeines
B. Fortsetzung anderer alter Benutzungen während der Übergangszeit (Abs. 1)
C. Anspruch auf Bewilligung (Abs. 2)
D. Entschädigungsanspruch (Abs. 3)
E. Rechtsschutzmöglichkeiten
§ 17 a Erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen
§ 18 Ausgleich von Rechten und Befugnissen
§ 18 a Abwasserbeseitigung
§ 18 b Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
§ 18 c Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen
§ 19 Wasserschutzgebiete
Vorbemerkung zu den §§ 19 a bis 19 f
§ 19 a Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
§ 19 b Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung
§ 19 c Widerruf der Genehmigung
§ 19 d Rechtsverordnungen
§ 19 e Bestehende Anlagen
§ 19 f Zusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen
Vorbemerkung zu den §§ 19 g bis 19 l WHG
§ 19 g Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 19 h Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 19 i Pflichten des Betreibers
§ 19 k Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren
§ 19 l Fachbetriebe
§ 20 Entschädigung
§ 21 Überwachung
Vorbemerkung zu den §§ 21 a bis 21 h
§ 21 a Bestellung von Betriebsbeauftragten für den Gewässerschutz
§ 21 b Aufgaben
§ 21 c Pflichten des Benutzers
§ 21 d Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers
§ 21 e Vortragsrecht
§ 21 f Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 21 g Sonderregelung
§ 21 h Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte
§ 22 Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers
Band IV

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WHG § 17 Andere alte Benutzungen Autor: Pape Landmann/Rohmer,Umweltrecht,55. Ergänzungslieferung 2009 Rn 1-51 März


Zitiervorschlag:
Landmann/Rohmer UmweltR/Pape, 55. EL April 2009, WHG 17

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