Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

§ 15 Entschädigung und Schadensersatz

(1) 1Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet,


Zitiervorschläge:
Däubler/Beck/Olaf Deinert AGG § 15
Däubler/Beck/Olaf Deinert, 5. Aufl. 2022, AGG § 15

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen