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Debatin/Wassermeyer, DBA


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Art. 4 Ansässige Person (Art. 4 MA)

(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine


Zitiervorschlag:
Debatin/Wassermeyer/Reith, 112. Aufl. 2010, DBA_PL Art. 4

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