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Art. 4  Ansässige Person (Art. 4 MA; Art. 4 DE-VG)

Oktober 2017 EL 139 (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Reith, 158. EL August 2022, DBA Polen Art. 4

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