Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 7 Dividenden (Art. 10 MA)

(1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige juristische Person an eine im anderen Vertragsstaat


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Wassermeyer, 134. EL Juli 2016, DBA_SU Art. 7

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen