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Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen (Art. 3 MA)

Januar 2017 EL 136 (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a)bedeutet der Ausdruck „Rumänien“ das Hoheitsgebiet Rumäniens, einschließlich


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Becker, 147. EL Oktober 2019, DBA Rumänien Art. 3 Rn. 1-26

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