Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 3  Allgemeine Begriffsbestimmungen (Art. 3 MA; Art. 3 DE-VG)

EL 148 Januar 2020 (1) Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, a) bedeutet der Ausdruck „Rumänien“ das Hoheitsgebiet Rumäniens, einschließlich


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Becker, 156. EL Januar 2022, DBA Rumänien Art. 3

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen