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Art. 15  Unselbständige Arbeit (Art. 15 MA; Art. 14 DE-VG)

Oktober 2017 EL 139 (1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 17, 18 und 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen,


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Reith, 148. EL Januar 2020, DBA Polen Art. 15 Rn. 1-67

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