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Art. 19  Öffentlicher Dienst (Art. 19 MA; Art. 18 DE-VG)

Oktober 2017 EL 139 (1)  a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Reith, 150. EL Juli 2020, DBA Polen Art. 19

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