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Art. 13  Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA; Art. 13 DE-VG)

Oktober 2017 EL 139 (1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens im Sinne


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Reith, 154. EL Juli 2021, DBA Polen Art. 13

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