Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK


Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 5 Betriebsstätte (Art. 5 MA; Art. 5 DE-VG)

EL 139 Oktober 2017 (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebsstätte“ eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Hackemann, 159. EL Oktober 2022, DBA PH 2013 Art. 5

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen