Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Sie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

Art. 11 Zinsen (Art. 11 MA; Art. 11 DE-VG)

EL 148 Januar 2020 (1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden. (2) Diese Zinsen


Zitiervorschlag:
Wassermeyer/Becker, 169. EL April 2025, DBA RO 2001 Art. 11

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen