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§ 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-,


Zitiervorschlag:
Schmidt/Levedag, 41. Aufl. 2022, EStG § 3b

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